Zugangs-/ Zufahrtsberechtigung mit dem Kfz (Braunschweig)

In der PTB Braunschweig wird für den Fahrzeugverkehr ein Zutrittskontrollsystem mit einer automatischen Kennzeichenerfassung eingesetzt.

Für das Befahren des PTB-Geländes benötigen Sie eine Zufahrtsberechtigung. Die Zufahrtsberechtigung wird Ihnen im Empfangsgebäude durch das Objektschutzpersonal erteilt. Hierzu wird Ihr Kfz-Kennzeichen benötigt.

Jede Änderung (neues Fahrzeug bzw. neues Kennzeichen, Abmeldung eines Fahrzeuges bzw. Wegfall eines Kennzeichens) ist dem Objektschutz unverzüglich zu melden.

Das Personal des Objektschutzes hat das Recht, Sie anzuhalten und zu kontrollieren (Identität, Berechtigung zum Zutritt). Dies gilt auch für Fußgänger und Radfahrer.