Personal - Beamte
Beamtinnen und Beamte bilden - neben den Tarifbeschäftigten - eine eigene Statusgruppe im öffentlichen Dienst. Für beide Gruppen gelten unterschiedliche rechtliche Grundlagen sowie jeweils spezifische Rechte und Pflichten.
Während Tarifbeschäftigte auf Basis eines Arbeitsvertrags in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, befinden sich Beamtinnen und Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn.
Für alle Angelegenheiten rund um das Dienstverhältnis von Beamtinnen und Beamten bei der PTB ist grundsätzlich das Sachgebiet Z.22 zuständig.
Dazu gehören unter anderem folgende Personalvorgänge:
- Verbeamtungen
- Beratungen bezüglich Verbeamtungen
- Beförderungen
- Besoldungsrechtliche Aspekte
- Nebentätigkeiten
- Teilzeitanträge
- funktionellen Änderungen (Abordnungen, Versetzungen, Zuweisungen, Umsetzungen)
- Dienstunfälle
- Dienstunfähigkeiten
- Funktionsübertragungen
- Mutterschutz und Elternzeit
- Telearbeit
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Z.22 gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Intranet-Seite von Z.22.