Schwerbehindertenvertretung

In der PTB finden Sie auch eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen. Diese ist Ihr/e Ansprechpartner/in bei allen Belangen zum Thema Schwerbehinderung und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Dienststelle.

Es gibt sie für den Standort Braunschweig und für den Standort Berlin sowie für beide Standorte zusammen als Gesamtvertrauensperson.

Die Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung sind im SGB IX geregelt. Sie hat Initiativrechte, z. B. die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Sie hat Anhörungsrechte in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, vor der Entscheidung des Arbeitgebers, und sie hat Beteiligungsrechte, z. B. bei Einstellungsvorgängen, und auch beratende Teilnahme an allen Sitzungen des Personalrates. Auch eine Kontroll- und Überwachungsfunktion hat die SBV, z. B. bei der Einhaltung der Pflichtquote und bei der behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Gestaltung.