Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsarbeit dient der Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaft, der Verwaltung und bei den technisch Beschäftigten. Die Gleichstellungsbeauftragte ist vom Gesetzgeber durch das Bundesgleichstellungsgesetz beauftragt, bei Entscheidungen der Dienststelle aktiv mitzuwirken, insbesondere bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen.

Dies beinhaltet vor allem die folgenden Handlungsfelder:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
  • Ausgleich bestehender Nachteile durch gezielte Maßnahmen der Frauenförderung und insbesondere die Fördermöglichkeiten in der PTB
  • Berufliche Situation von Frauen am Arbeitsplatz (z. B. Konflikte)
  • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Übernahme zusätzlicher Betreuungskosten bei Fortbildung und Dienstreisen