Datenschutz

Sie wollen nicht, dass Ihre personenbezogenen Daten – also z. B. Einzelheiten zu Ihrer Gesundheit, ihrer Person, ihren Lebensverhältnissen und Ihrem Verhalten – mit denen die PTB umgeht, unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.

Davor schützen Sie neben den in der PTB getroffenen Maßnahmen zum Datenschutz auch die EUDatenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

Auch Sie müssen stets dafür sorgen, dass Sie bei Ihrer Arbeit mit personenbezogenen Daten vertraulich und datenschutzgerecht umgehen.

Behandeln Sie daher solche Daten grundsätzlich so, wie Sie Ihre eigenen Daten behandelt wissen wollen:

• Nutzen Sie diese nur für den vorgesehenen Zweck,
• geben Sie diese nicht ohne Grund weiter,
• bewahren Sie diese sicher auf und
• löschen Sie Daten, wenn es keinen Grund mehr gibt, sie aufzubewahren.

Der unbefugte Umgang mit personenbezogenen Daten ist strafbar und kann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld begründen.

Ihre besonderen Rechte und Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie der Hausverfügung zur Sicherstellung des Datenschutzes entnehmen.

Zu allen Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie sich jederzeit an Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten oder den Datenschutzbeauftragten der PTB wenden.

Tipps, Hinweise und Schulungsangebote zum Datenschutz und zur Informationssicherheit finden Sie auch auf unseren Intranetseiten.