Straßenverkehr (Braunschweig)
Auf dem Gelände der PTB gilt die StVO, die neben vielem anderen insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr vorschreibt.
Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 40 km/h begrenzt.
Im Ein- und Ausfahrtsbereich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
Eine Ausprägung der gegenseitigen Rücksichtnahme ist, dass die Kraftfahrzeuge nur auf den ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden und die Parkplätze für Gehbehinderte (oder gesundheitlich Betroffene) sowie Besucher- und Sanitäterparkplätze ausschließlich den hierzu Berechtigten freigehalten werden.