Dienstreisen
Die Bearbeitung wissenschaftlicher, technischer und administrativer Aufgabenstellungen erfordert nicht selten die Wahrnehmung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte und der eigenen Wohnung.
Das Mobilitätsmanagement erbringt für Sie den gesamten Service von Beratung im Vorfeld der Dienstreise über die Buchung von Verkehrsmitteln, Beschaffung von Visa und Beantragung von Dienstpässen bis hin zur Abrechnung Ihrer Reiseauslagen auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes.
Die hierzu erforderlichen Dienstreisen werden in der PTB auf elektronischem Weg im Reisemanager beantragt, bearbeitet und genehmigt. Bitte beachten Sie, dass Dienstreisen nur angetreten werden dürfen, wenn sie durch die zuständigen Vorgesetzten genehmigt sind und das Dienstgeschäft nicht auf andere Weise, insbesondere durch Einsatz digitaler Kommunikationsmittel, erledigt werden kann. Reisekostenabrechnungen werden ebenfalls elektronisch vorgenommen. Zusätzlich muss eine gedruckte und unterschriebene Erklärung mit allen Belegen beim Mobilitätsmanagement eingereicht werden. Die Reisekostenabrechnung muss spätestens 6 Monate nach beendeter Reise beantragt sein.
Insbesondere für Reisen in Gebiete mit besonderen klimatischen Belastungen, Infektionsgefährdungen oder mangelnder medizinischen Infrastruktur stellt Z.25 leihweise Reiseapotheken und ggf. Moskitonetze zur Verfügung. Vor einer Reise in solche Gebiete ist gesetzlich eine ärztliche Beratung/Vorsorge (G 35) vorgeschrieben. Hierzu wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den betriebsärztlichen Dienst der PTB. Dort werden auch ggf. notwendige Impfungen etc. mit Ihnen besprochen bzw. verordnet.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Reise!