Flexible Arbeit

Allen Mitarbeitenden der PTB, deren Aufgaben dies zulassen, wird die Möglichkeit eröffnet, unter Berücksichtigung der jeweiligen dienstlichen Anforderungen und der Absprachen in der Funktionseinheit bzw. im Team, Flexibles Arbeiten zu nutzen.

Dabei kann die Arbeit außerhalb der PTB an einem anderen geeigneten häuslichen Arbeitsplatz erbracht werden. Voraussetzung ist, dass zum einen die Aufgaben hierfür geeignet sind und dass Sie zudem für die Nutzung der Flexiblen Arbeit auch persönlich geeignet sind.

So sollten Sie neben ausreichenden IT-Kenntnissen auch bereits gut in Ihre neuen Aufgaben eingearbeitet sein. Zudem müssen Sie über einen häuslichen Arbeitsplatz verfügen, der für Flexibles Arbeiten auch geeignet ist. Vollbeschäftigte Tarifkräfte sowie Beamtinnen und Beamte können Flexibles Arbeit im Umfang von 800 Stunden pro Jahr nutzen. Für Teilzeitbeschäftigte reduziert sich das Kontingent je nach vereinbarter Wochenarbeitszeit. Die genaue Höhe Ihres verfügbaren Home-Office-Kontingentes können Sie online in Ihrem Zeitkonto einsehen. Im Falle einer Splittung eines Arbeitstages in Präsenzarbeit und Flexibles Arbeiten wird erwartet, dass die Zeitanteile eine Stunde nicht unterschreiten, um eine sachgerechte Aufgabenbearbeitung zuzulassen. An mindestens einem Tag pro Woche ist in der Regel das Arbeiten in der PTB mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erforderlich.

Der Arbeitszeitrahmen für die Nutzung der Flexiblen Arbeit wurde im Vergleich zur Präsenztätigkeit in der PTB erweitert. Sie haben die Möglichkeit, in einem Zeitraum von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr ohne Anspruch auf Zeitzuschläge flexibel zu arbeiten. 

Eine Übertragung ungenutzter Stunden des Kontingentes für Flexibles Arbeiten in das nächste Kalenderjahr findet nicht statt.