Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen.

Details zur Organisation finden Sie in der „Dienstvereinbarung über die Organisation des Arbeitsschutzes in der PTB“. Verantwortlich für die Durchführung des Arbeitsschutzes sind die jeweiligen disziplinarischen Vorgesetzten. Unterstützt werden sie bei ihrer Arbeit durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den betriebsärztlichen Dienst und die Sicherheitsbeauftragten. Beschäftigte sind verpflichtet, die in der Dienststelle geltenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und aktiv bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Bei Fragen und Anregungen die Arbeitssicherheit betreffend wenden Sie sich bitte an ihren disziplinarischen Vorgesetzten und/oder die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.